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   VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18   

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VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18 (https://dejure.org/2021,11775)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2021 - 20 K 2860/18 (https://dejure.org/2021,11775)
VG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2021 - 20 K 2860/18 (https://dejure.org/2021,11775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Doppeltes Kindergeld für im Wechselmodell lebendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    Mit E-Mail vom 15. Juli 2015 erkundigte sich der Kläger erstmals - unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az. 2 C 2/13) - bei der Familienkasse, ob ihm angesichts des praktizierten Wechselmodells erneut Familienzuschlag für die beiden Kinder gewährt werden könne.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az. 2 C 2/13) ergebe sich, dass im Falle einer nicht nur vorübergehenden Wohnungsaufnahme von Kindern von geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in mehreren Wohnungen beide Eltern einen Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags hätten.

    Auch könne - wie sich bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (Az. 2 C 2/13) ergebe - diese Konkurrenzregelung nicht im Wege der Analogie auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden übertragen werden, bei dem das sog. Wechselmodell praktiziert werde, da die kinderbezogenen Mehraufwendungen in diesem Fall gerade nicht nur einmal anfielen.

    Zwar dürfte die Betreuung der insoweit zunächst maßgeblichen älteren Tochter Jo. im hier praktizierten Wechselmodell als "nicht nur vorübergehende Aufnahme in die Wohnung" des Klägers anzusehen sein (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.3.2014, 2 C 2/13, juris, Rn. 12).

    Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlags ist grundsätzlich dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf zu decken (BVerwG, Urt. v. 27.3.2014, 2 C 2/13, juris, Rn. 27).

    Eine Verfassungswidrigkeit der streitgegenständlichen Vorschrift lässt sich entgegen der Auffassung des Klägers zunächst nicht daraus ableiten, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. März 2014 (Az. 2 C 2/13) ausgeführt hat, zwischen der Aufnahme eines Kindes in eine gemeinsame Wohnung bzw. in getrennte Wohnungen bestehe ein sachlicher Unterschied, der eine Differenzierung hiernach im Rahmen des für dieses Kind gewährten Familienzuschlags rechtfertige (BVerwG, Urt. v. 27.3.2014, a.a.O., Rn. 29).

    Gegen das vom Kläger vorgebrachte Verständnis der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts spricht schließlich ganz entscheidend, dass das Bundesverwaltungsgericht in demselben Urteil ausdrücklich ausführt, dass es dem politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unterliege und daher nicht zu beanstanden sei, wenn bei der Aufnahme eines Kindes in die eigene Wohnung stets voller Familienzuschlag gewährt und gerade nicht danach differenziert würde, ob die Aufnahme ganz oder nur zum Teil erfolgt sei (BVerwG, Urt. v. 27.3.2014, a.a.O., Rn. 31).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    Hierbei handelt es sich um eine Klageänderung, die an den Voraussetzungen des § 91 VwGO zu messen ist (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993, 7 B 158/92, juris, Rn. 5).

    Im Falle eines Beklagtenwechsels ist jedenfalls dann der Eingang der ursprünglich erhobenen Klage bei Gericht maßgeblich, wenn diese die streitgegenständlichen Bescheide eindeutig bezeichnet hatte (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993, a.a.O., Rn. 6 ff.).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    Hinzu kommt, dass auch das aus Art. 33 Abs. 5 GG abgeleitete beamtenrechtliche Alimentationsprinzip dem Beamten keinen selbstständigen Anspruch auf Unterhalt für sein Kind vermittelt (so ausdrücklich BVerfG, Urt. v. 30.3.1977, 2 BvR 1039/75 u.a., juris, Rn. 46).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    3 Abs. 1 GG gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (hierzu sowie zum Folgenden BVerfG, Urt. v. 16.3.2004, 1 BvR 1778/01, juris, Rn. 92 f.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    Im Bereich der Beamtenbesoldung besitzt der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (hierzu sowie zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 19.6.2012, 2 BvR 1397/09, juris, Rn. 61).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16

    Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach

    Auszug aus VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
    Voraussetzung für eine teleologische Reduzierung ist, dass der Wortlaut einer Vorschrift zu weit gefasst ist, diese also auch Fälle umfasst, die der inneren Zielsetzung des Gesetzes widersprechen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.2016, 1 B 83.16, juris, Rn. 8).
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